Es gibt in Deutschland keine öffentliche Datenbank, in der Privatkäufer nachsehen könnten, ob ein Handy als gestohlen gemeldet ist. Diese Seite erklärt mit Belegen, was stattdessen geht, wo die Grenzen liegen und wie du beim Gebrauchtkauf trotzdem auf der sicheren Seite bleibst.
Wer ein gebrauchtes Handy kauft, will vor allem eines wissen: Ist es sauber? Die Antwort darauf ist in Deutschland komplizierter, als die meisten Ratgeber zugeben — und wer das Gegenteil behauptet, verkauft dir etwas.
Wir betreiben selbst einen IMEI-Prüfdienst. Gerade deshalb steht hier auch, was unsere Prüfung nicht leisten kann: Eine Auskunft ist nur so gut wie die Datenbank dahinter, und die deutsche Datenlage hat Lücken, die kein Anbieter wegzaubern kann.
Das ist der zentrale Punkt, und er überrascht die meisten: Weder Polizei noch Bundesnetzagentur noch ein Netzbetreiber stellen eine Datenbank bereit, in der Privatpersonen eine IMEI auf Diebstahlsmeldungen prüfen könnten. Die polizeiliche Erfassung läuft über INPOL — ein internes System ohne öffentlichen Zugang.
Die Bundesnetzagentur, bei der man eine Zuständigkeit vermuten würde, verneint sie ausdrücklich: IMEI gelten dort nicht als nationale Nummernressource, und die früheren Zuteilungsregeln wurden mit Verfügung 21/2010 aufgehoben. Für die Vergabe verweist die Behörde auf die GSMA und den TÜV SÜD BABT.
In Deutschland verwaltet also keine staatliche Stelle IMEI-Nummern. Was existiert, ist eine internationale Sperrliste der Mobilfunkbranche — und die funktioniert anders, als viele denken.
Die GSMA, der weltweite Verband der Mobilfunknetzbetreiber, betreibt die zentrale Sperrliste (Block List). Netzbetreiber tragen dort Geräte ein, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, und teilen diese Einträge mit anderen Netzen — deshalb kann ein in Spanien gesperrtes Gerät auch in Deutschland unbrauchbar sein.
Entscheidend ist, wer einträgt: Die Liste wird von Netzbetreibern gefüllt, nicht von Behörden. Eine Polizeianzeige allein bewirkt keinen Eintrag. Wenn die bestohlene Person ihren Anbieter nicht dazu bringt, das Gerät zu sperren, bleibt die IMEI sauber — obwohl das Handy gestohlen ist.
Ein „clean“-Ergebnis heißt deshalb genau eines: Diese IMEI steht derzeit nicht auf der Sperrliste. Es ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die GSMA selbst formuliert das in ihren FAQ so nüchtern wie möglich und weist zusätzlich darauf hin, dass ein Gerät gefälscht oder seine Kennung manipuliert sein kann.
Auch zur Datenqualität äußert sich die GSMA deutlich: Sie stellt die Daten ausdrücklich ohne jede Gewährleistung bereit und bezeichnet sich selbst als bloße Betreiberin des Austauschdienstes, nicht als Garantin für Richtigkeit oder Aktualität.
Der Zugang zur Sperrliste ist gestaffelt. Die GSMA definiert in ihrer Zugriffsrichtlinie fünf Nutzerklassen — von Strafverfolgungsbehörden über kommerzielle Nutzer bis zur allgemeinen Öffentlichkeit.
Und die Klassen sehen unterschiedlich viel: Behörden, Netzbetreiber und gewerbliche Nutzer bekommen zusätzlich das Datum des Eintrags, den Namen der meldenden Stelle und den Sperrgrund. Die allgemeine Öffentlichkeit sieht ausschließlich, ob ein Eintrag existiert, plus Hersteller und Modell.
Praktisch heißt das: Ein Händler kann erkennen, ob ein Eintrag von gestern oder von vor drei Jahren stammt und aus welchem Land er kommt. Ein privater Käufer bekommt nur ja oder nein. Das ist keine Willkür einzelner Anbieter, sondern in der GSMA-Richtlinie so festgelegt — und Anbieter dürfen den Namen der meldenden Stelle nicht an die Öffentlichkeit weitergeben.
Hier ist die Quellenlage dünn, und das sagen wir offen: Telekom, Vodafone und o2 äußern sich auf ihren Hilfeseiten nicht dazu, ob sie IMEI sperren. Sie erklären ausschließlich die SIM-Karten-Sperre. Die Aussagen, deutsche Netzbetreiber sperrten keine IMEI, stammen aus Community-Foren — das sind Nutzerbeiträge, keine Unternehmenspositionen, und wir führen sie hier nicht als Beleg.
Belastbar ist dagegen die Auskunft der Bundespolizei zur Ortung: Ein Rechtsanspruch gegenüber dem eigenen Netzbetreiber besteht nicht. Wer sein Gerät sperren oder orten lassen will, ist auf die Kulanz seines Anbieters angewiesen.
Für dich als Käufer folgt daraus: Verlass dich nicht darauf, dass ein in Deutschland gestohlenes Gerät zuverlässig auf der Sperrliste landet. Genau deshalb ersetzt eine IMEI-Prüfung nicht die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Gebrauchtkauf.
Bei Apple-Geräten gibt es eine Hürde, die härter wirkt als jeder Sperrlisteneintrag: die Aktivierungssperre. Ist sie aktiv und kennst du die Apple-Account-Daten des Vorbesitzers nicht, lässt sich das Gerät nach einem Zurücksetzen nicht mehr in Betrieb nehmen.
Apples Rat dazu ist unmissverständlich: Kaufe kein iPhone mit aktivierter Aktivierungssperre. Prüfe vor der Übergabe, dass das Gerät zurückgesetzt wurde und den Einrichtungsassistenten zeigt — nicht den Sperrbildschirm des Vorbesitzers.
Wichtig zur Einordnung: Apples eigene Seite zur Abdeckungsprüfung zeigt Garantie- und AppleCare-Status per Seriennummer. Den Status der Aktivierungssperre gibt Apple dort nicht öffentlich aus. Wer dir etwas anderes erzählt, irrt.
Das ist der Grund, warum sich die Prüfung überhaupt lohnt. Nach § 935 BGB ist ein Eigentumserwerb ausgeschlossen, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen wurde, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen ist — und zwar unabhängig davon, ob du in gutem Glauben gekauft hast.
Im Klartext: Taucht der rechtmäßige Eigentümer auf, musst du das Gerät herausgeben. Du hast dann einen Anspruch gegen den Verkäufer — der sich in der Praxis oft nicht mehr auffinden lässt. Der Kaufpreis ist weg, das Gerät auch.
Deshalb gilt beim Gebrauchtkauf: Beleg aufbewahren, Verkäuferdaten notieren, IMEI vor dem Kauf prüfen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei einem konkreten Fall gehört die Frage zu einer Anwältin oder einem Anwalt.
Keine dieser Prüfungen ist für sich allein ausreichend. Zusammen schließen sie die meisten Risiken aus.
Nein. Die polizeiliche Erfassung läuft über das interne System INPOL, das für Privatpersonen nicht abfragbar ist. Die Bundesnetzagentur ist für IMEI nicht zuständig und hat ihre Zuteilungsregeln 2010 aufgehoben. Prüfbar ist ausschließlich die internationale Sperrliste der GSMA, die von Netzbetreibern gefüllt wird.
Nein. Es heißt nur, dass für diese IMEI derzeit kein Eintrag vorliegt. Ein Gerät kommt erst auf die Liste, wenn ein Netzbetreiber es einträgt — meldet die bestohlene Person den Diebstahl nur der Polizei, bleibt die IMEI sauber. Die GSMA stellt die Daten zudem ausdrücklich ohne Gewährleistung bereit.
Weil die GSMA den Zugang in fünf Nutzerklassen staffelt. Behörden, Netzbetreiber und gewerbliche Nutzer sehen zusätzlich Eintragsdatum, meldende Stelle und Sperrgrund; die allgemeine Öffentlichkeit sieht nur, ob ein Eintrag existiert, sowie Hersteller und Modell. Die Weitergabe des Contributor-Namens an die Öffentlichkeit ist untersagt.
Dazu gibt es keine offizielle Aussage von Telekom, Vodafone oder o2 — ihre Hilfeseiten behandeln nur die SIM-Sperre. Belegt ist die Auskunft der Bundespolizei, dass gegenüber dem Netzbetreiber kein Rechtsanspruch auf Ortung besteht. Verlasse dich also nicht darauf, dass ein in Deutschland gestohlenes Gerät auf der Sperrliste landet.
Nicht öffentlich. Apples Seite zur Abdeckungsprüfung zeigt Garantie- und AppleCare-Status per Seriennummer, nicht den Status der Aktivierungssperre. Apples eigener Rat lautet, kein iPhone mit aktivierter Sperre zu kaufen — prüfe deshalb vor Ort, ob das zurückgesetzte Gerät den Einrichtungsassistenten zeigt.
Nach § 935 BGB erwirbst du kein Eigentum an einer gestohlenen oder abhandengekommenen Sache, auch nicht in gutem Glauben. Meldet sich der rechtmäßige Eigentümer, musst du das Gerät herausgeben; dein Anspruch richtet sich dann gegen den Verkäufer. Das ist keine Rechtsberatung — bei einem konkreten Fall wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
All content of the MDCD is provided “as is”, without any warranty of any kind and at user's own risk.
The general public is only permitted to view whether a device is on the Block List whereas commercial, law enforcement and government organizations are additionally permitted to view Contributor name and transaction date of each entry.
IMEI werden nicht als nationale Nummernressource betrachtet.
Ein Rechtsanspruch auf eine solche Ortung gegenüber Ihrem Netzbetreiber besteht allerdings nicht.
Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war.
Kaufe kein iPhone mit aktivierter Aktivierungssperre.
Ein Service der TR Vertriebs GmbH – Ihr Partner für professionelle IMEI-Überprüfung.