Gebrauchtes iPhone übergeben: Wie der Diebstahlschutz das Abmelden um eine Stunde verzögert

· TR Vertriebs GmbH

Seit Freitag ist das iPhone 18 Pro im Handel. Wer jetzt sein altes iPhone verkauft, sollte wissen: Seit iOS 26.4 ist der Schutz für gestohlene Geräte standardmäßig aktiv – wer sich erst beim Treffen abmelden will, muss eine Stunde warten. Wie Verkäufer und Käufer die Übergabe richtig vorbereiten.

Seit Freitag, dem 18. September, ist das iPhone 18 Pro in Deutschland erhältlich. Es kostet ab 1.449 Euro und damit 150 Euro mehr als das iPhone 17 Pro zum Start vor einem Jahr; das iPhone 18 Pro Max beginnt bei 1.599 Euro. Wer umsteigt und sein bisheriges iPhone privat verkaufen will, stößt derzeit auf eine Hürde, die es beim Modellwechsel im vergangenen Herbst so noch nicht gab: Seit dem Update auf iOS 26.4 ist der Schutz für gestohlene Geräte standardmäßig eingeschaltet – und er bremst genau die Schritte, die bei einer Übergabe anstehen.

Mit iOS 26.4, erschienen am 24. März 2026, hat Apple die Funktion für alle Nutzer standardmäßig aktiviert; eingeführt wurde sie mit iOS 17.3, damals mussten Nutzer sie selbst einschalten. Sie soll verhindern, dass ein Dieb, der iPhone und Gerätecode erbeutet hat, Konto und Gerät übernimmt. Dazu verlangt das iPhone außerhalb vertrauter Orte – laut Apple in der Regel Zuhause, Arbeitsplatz und andere regelmäßig genutzte Orte – für bestimmte Aktionen Face ID oder Touch ID, ohne dass man stattdessen den Code eingeben kann. Für besonders heikle Aktionen kommt eine Wartezeit hinzu.

Diese Sicherheitsverzögerung dauert eine Stunde: erst Face ID oder Touch ID, dann warten, dann eine zweite biometrische Bestätigung. Laut Apples Supportdokument zur Funktion (Stand 31. März 2026) gilt sie unter anderem für das Abmelden vom Apple Account, das Ändern des Apple-Account-Passworts und des Gerätecodes, das Zurücksetzen aller Einstellungen und das Ausschalten des Diebstahlschutzes selbst. Außerdem lässt sich „Wo ist?“ nicht deaktivieren, solange der Schutz aktiv ist. Genau diese Schritte – das Abmelden und das Lösen von „Wo ist?“ – braucht es aber, damit ein verkauftes iPhone nicht mehr an den Apple Account des Vorbesitzers gebunden ist.

Für die Übergabe bedeutet das: Ein Parkplatz, ein Café oder ein Bahnhof ist für das iPhone des Verkäufers in aller Regel kein vertrauter Ort. Wer dort erst sein Gerät vom Apple Account abmelden will, gerät in die Wartezeit. Apple selbst schreibt in seiner Anleitung zum Verkaufen und Inzahlunggeben, dass es beim Ändern des Passworts im Apple Store wahrscheinlich zu einer einstündigen Sicherheitsverzögerung kommt. Und Apple empfiehlt ausdrücklich, den Schutz für gestohlene Geräte vor Verkauf, Weitergabe oder Inzahlunggabe zu deaktivieren.

Verkäufer sollten die Vorbereitung deshalb zu Hause erledigen, bevor sie zum Treffen fahren. Dort entfällt die Verzögerung, es sei denn, man hat in den Einstellungen festgelegt, dass sie immer gelten soll. Die Reihenfolge: Backup erstellen und die Daten auf das neue iPhone übertragen, eine gekoppelte Apple Watch trennen, unter „Einstellungen“ > „Face ID & Code“ den Schutz für gestohlene Geräte ausschalten, dann in den Einstellungen auf den eigenen Namen tippen und „Abmelden“ wählen, zuletzt unter „Allgemein“ > „iPhone übertragen/zurücksetzen“ alle Inhalte und Einstellungen löschen. Fragt das iPhone bei einer eSIM, was gelöscht werden soll, empfiehlt Apple, Gerät und eSIM-Profil zu löschen. Wer AppleCare hat, kann den Vertrag laut Apple auf den neuen Eigentümer übertragen.

Käufer sollten sich nicht auf Zusagen verlassen, sondern das Ergebnis prüfen. Ein korrekt vorbereitetes iPhone startet mit dem Einrichtungsassistenten. Fragt es beim Einrichten nach dem Apple Account des Vorbesitzers, ist die Aktivierungssperre aktiv – dann ist das Gerät für einen neuen Besitzer nicht nutzbar. Prüfen Sie schon vor dem Treffen per IMEI-Check, ob „Wo ist?“ noch eingeschaltet ist, und bezahlen Sie erst, wenn das Gerät frei ist. „Ich melde es nachher ab“ ist keine Lösung: Solange das iPhone im Account des Verkäufers hängt, kann er es jederzeit aus der Ferne sperren oder als verloren markieren – oder es schlicht vergessen.

Kommt der Verkäufer trotzdem mit einem noch angemeldeten iPhone, gibt es zwei saubere Wege: gemeinsam die Stunde abwarten und die Abmeldung vor Ort abschließen oder das Treffen verschieben. Laut Apple kann das iPhone die Verzögerung vorzeitig beenden, wenn es erkennt, dass es an einen vertrauten Ort zurückgekehrt ist – ein Treffen an der Haustür des Verkäufers kann das Problem also lösen. Riskant ist dagegen jede Variante, bei der zuerst bezahlt und das Gerät erst später freigegeben werden soll.

Auch Verkäufer müssen in diesen Wochen aufmerksam sein. Mitte September warnte die Polizei in der Westpfalz vor einer Masche auf Kleinanzeigen: Angebliche Käufer schlagen vor, den Kauf über die Funktion „Direkt bezahlen“ abzuwickeln. Danach erhält der Verkäufer eine von den Tätern gefälschte Nachricht, der Verkauf sei abgeschlossen, und soll über einen Link oder QR-Code auf einer nachgebauten Seite eine „Verifizierung“ durchführen – samt Überweisung eines höheren Geldbetrags. Die Polizei stellt klar: Bei einem echten Verkauf über das offizielle System wird nie verlangt, dass Verkäufer Geld für eine Verifizierung überweisen.

Die Kurzfassung für beide Seiten: Diebstahlschutz ausschalten, abmelden und löschen – zu Hause, nicht beim Treffen. Käufer prüfen die IMEI vorab, lassen sich vor Ort den Einrichtungsassistenten zeigen und bezahlen erst, wenn keine Abfrage eines fremden Apple Accounts mehr erscheint. Mit IMEI Safe sehen Sie schon vor dem Treffen, ob die IMEI auf einer Blacklist steht und ob „Wo ist?“ noch aktiv ist.

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